Informationen zu COVID-19
Touristische Übernachtungen in Bayern ab 21.05.2021 wieder möglich!
Regelungen (Stand: 04.05.2021)
- Betreten von Campingplätzen: Ja (Unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften)
- Dauercamping möglich ist für alle, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz auf einem Platz haben
- Touristische Übernachtung: Ab 21. Mai 2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100
Bayern plant eine Öffnungsperspektive für alle Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Demnach sollen am 21. Mai 2021 Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen buchbar sein. Campingplätze sollen ebenfalls ihre Tore wieder öffnen dürfen. Öffnungen mit Hygienekonzepten und täglichen Tests sollen den Weg zurück zum Tourismus ebnen.
Wir freuen uns Sie endlich wieder begrüßen zu dürfen!
Ihre Familie Köck